Rauchmelder
Rauchmelder – kleine Geräte, die Leben retten können
Bei einem Wohnungsbrand ist nicht nur das Feuer gefährlich. Vor allem der entstehende Brandrauch kann sich innerhalb kurzer Zeit in der Wohnung ausbreiten. Schlafende Menschen nehmen diese Gefahr häufig nicht rechtzeitig wahr. Rauchwarnmelder verhindern zwar keinen Brand, sie warnen jedoch frühzeitig und verschaffen den Bewohnerinnen und Bewohnern wertvolle Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen.
Rauchmelderpflicht in Hessen
Nach § 14 der Hessischen Bauordnung müssen in Wohnungen mindestens Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mit einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Für die Betriebsbereitschaft sind grundsätzlich die unmittelbaren Besitzerinnen und Besitzer – beispielsweise die Bewohner einer Wohnung – verantwortlich. Eine Ausnahme besteht, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer diese Aufgabe übernommen hat.
Richtig montieren und regelmäßig prüfen
Ein Rauchwarnmelder kann nur zuverlässig warnen, wenn er richtig angebracht und funktionsfähig ist. Beachten Sie deshalb immer die Montage- und Bedienungsanleitung des Herstellers.
Wichtig ist außerdem:
● Rauchwarnmelder möglichst mittig an der Zimmerdecke anbringen.
● Geräte nicht überstreichen, abkleben, verdecken oder mit Dekorationen behängen.
● Lüftungsöffnungen frei von Staub und Verschmutzungen halten.
● Die Funktion mindestens einmal jährlich mit der Prüftaste kontrollieren.
● Batteriewarnungen und Störungsmeldungen ernst nehmen.
● Rauchwarnmelder nach Ablauf ihrer vom Hersteller angegebenen Lebensdauer austauschen.
Je nach Größe und Aufteilung der Wohnung können zusätzliche Rauchwarnmelder sinnvoll sein. In weitläufigen Gebäuden oder Häusern mit mehreren Etagen kann zudem eine Vernetzung der Geräte die Warnung verbessern.
Wenn der Rauchmelder Alarm auslöst
Behandeln Sie jeden Alarm zunächst wie einen Ernstfall:
● Warnen Sie weitere Personen und verlassen Sie den gefährdeten Bereich sofort.
● Nehmen Sie keine Gegenstände mit und verlieren Sie keine Zeit.
● Schließen Sie beim Verlassen nach Möglichkeit die Türen, ohne sie abzuschließen.
● Benutzen Sie keine Aufzüge.
● Wählen Sie von einem sicheren Ort den Notruf 112.
● Betreten Sie das Gebäude nicht erneut.
Ist der Fluchtweg bereits verraucht, gehen Sie nicht in den Rauch. Bleiben Sie möglichst in einem sicheren Raum, schließen Sie die Tür, rufen Sie die Feuerwehr und machen Sie sich an einem Fenster oder auf einem Balkon bemerkbar.
Wichtig: Ein gewöhnlicher Rauchwarnmelder alarmiert die Feuerwehr nicht automatisch. Der Notruf muss weiterhin selbst abgesetzt werden.
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